AGB

The Backyard
AGB über die Vermietung einer Ferienwohnung

§ 1 – Mietobjekt

a) Vermietet wird die Ferienwohnung „The Backyard“ – TBY 01 oder TBY 02 – Merianstrasse 13, 54292 Trier. Die in einem Altbau aus 1901 befindlichen Lofts verfügen jeweils über einen offenen Raum, der gleichzeitig als Wohn- & Schlafraum genutzt wird sowie über eine angrenzende offene Küche und ein geschlossenes Bad.

Die Gesamtfläche für das Designapartment TBY 01 (Junior Suite) beträgt ca. 28 qm, für das Designapartment TBY 02 (Suite) ca. 35 qm.

b) Die Ferienwohnung wird mit folgender Ausstattung vermietet: Geschirrspülmaschine, Mikrowelle, Kochfeld, Wasserkocher, Kühlschrank, Toaster, Nespresso-Kaffeemaschine, Smart-TV, Haar Fön, Bettwäsche & Handtücher ohne Aufpreis.

§ 1.1 – Restriktionen der Unterkunft

Haustiere: Hunde müssen getrennt angefragt und durch den Vermieter ausdrücklich genehmigt werden. Für die Sonderreinigung wird eine wöchentlich fällige Gebühr von 20,00€ erhoben. Sollten Hunde durch Bellen oder aggressives Verhalten andere Gäste stören, beängstigen oder attackieren, so kann der Vermieter der Ferienwohnung die Sondergenehmigung ohne weitere Begründung widerrufen. Hunde müssen für die Verrichtung ihrer Notdurft außer Haus geführt werden. Partys: Feierlichkeiten in den Ferienwohnungen sind generell verboten. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist generell verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine kostenpflichtige Sonderreinigung. Die Möglichkeit zum Rauchen besteht auf der jeweiligen, privaten Terrasse.

§ 1.2 – Personenanzahl

Die Vermietung erfolgt an maximal 2 Personen.

§ 2 – Mietdauer

Die Ferienwohnung wird für den Zeitraum der bestätigten Buchung vermietet. Der Mietvertrag über die o.g. Ferienwohnung ist verbindlich, sobald die Buchung durch den Vermieter bestätigt wurde.
Der Vermieter stellt dem Mieter am Anreisetag das Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein späterer Check-In berechtigt nicht zu Kürzung der Mietkosten. Der Mieter muss das Mietobjekt dem Vermieter am Tag der Abreise bis spätestens 11:00 Uhr verlassen und in ordnungsgemäßem, unbeschädigtem Zustand übergeben. Der Mieter muss vor der Abreise die Wohnung lüften, das Geschirr spülen oder die Spülmaschine starten sowie den Unrat / Abfall über die bereitgestellten Behältnisse sammeln.

§ 3 – Mietpreis und sonstige verbindliche Kosten / Gebühren

a) Die Miet- und Reinigungskosten der Ferienwohnung sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

b) Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis enthalten. Bettwäsche & Handtücher werden vom Vermieter kostenfrei gestellt.

c) Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag von 30,00€ erhoben. Sollte der Aufenthalt länger als 7 Übernachtungen betragen, so erfolgen alle weiteren Reinigungen und Wechsel von Bettwäsche & Handtücher pro Woche 30,00€. Jeder weitere Wechsel von Bettwäsche & Handtücher auf Wunsch des Gastes wird gesondert mit 30,00€ berechnet.

d) Die Stadt Trier ruft für alle Reisenden, die nicht aus beruflichen Gründen in Trier übernachten, eine City Tax auf. Die Gebühren betragen 3,5 % auf den Übernachtungs- preis + 7 % MwSt., bis maximal 7 Übernachtungen. Die City Tax wird vor Ort nach Ankunft durch den Mieter bezahlt.

e) Kosten für Parken: Das Parken im Freien vor der Unterkunft ist mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung Trier für 8,00 EUR Gebühren (je 24 Std) möglich. Sondertickets werden vom Vermieter auf Wunsch und gegen Entrichtung der Kosten bereitgestellt. Zudem kann, je nach Verfügbarkeit, auch ein Garagenplatz für 7,00 EUR / 24 Stunden angeboten werden.

f) Die in der Selfservice Bar oder im Zimmer angebotenen Getränke und Süßigkeiten sind vor Abreise lt. Preisschilder zu bezahlen.

§4 – Bezahlung & Fristen

Die Bezahlung des Mietpreises ist spätestens 7 Tage nach der Buchungsbestätigung zu entrichten. Die zu zahlende Anzahlung beträgt 100% des Gesamtmietpreises.

§5 – Benutzung des Fitnessstudios

Die Benutzung des privaten Fitnessstudios erfordert eine rechtzeitige Anmeldung / Anfrage und darf nur nach Einweisung, unter Einhaltung der Hygieneregeln (Einhaltung von Covid-19 Standards) sowie auf eigenes, gesundheitliches Risiko erfolgen. Mieter, die gesundheitlich vorbelastet sind, bitten wir von der Benutzung des Fitnessstudios im eigenen und gemeinschaftlichen Interesses Abstand zu nehmen.

§ 6 – Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

§ 7 – Rücktrittsregelung

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Rechnungsbetrages lt. Buchung
  • Kündigung später als zwei Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Rechnungsbetrages lt. Buchung

Eine Stornierung bzw. Kündigung können nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 8 – Zusätzliche Vereinbarungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 9 – Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

§ 10 – Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.